Sie besitzen ein Anwesen, das nicht an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen werden kann? Dann benötigen Sie eine vollbiologische Kleinkläranlage. Unsere privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) erstellen für Sie Gutachten zur wasserrechtlichen Erlaubnis, der Bauabnahme sowie der Bescheinigung über die Funktionstüchtigkeit der Kleinkläranlage.
→ Interessieren Sie sich für Nachrüstlösungen oder Neuanlagen?